Neue Regelung zum Testen
von Christine Marquardt
Liebe Eltern,
die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist gemäß der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes ermächtigt, angepasst an das Infektionsgeschehen die Ausgestaltung der Testpflicht an den Berliner Schulen festzulegen. Im Ergebnis der Beratung des Hygienebeirats und unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage, gelten ab dem 07.06.2022 bis auf Weiteres folgende Regelungen:
Die verpflichtende, anlasslose Testpflicht wird ausgesetzt.
An zwei Tagen in der Woche können an den Schulen freiwillige Testungen durchgeführt werden. Auf Wunsch kann ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben werden für eine freiwillige Testung zu Hause am Sonntagabend bzw. am Montag vor dem Unterrichtsbeginn.
Die 3G-Regel für schulexterne Personen (z. B. Eltern) für die Teilnahme an Gremiensitzungen, Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen sowie bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ist aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten
Ihr Team der Edison-Grundschule