Anmeldungen für die neuen Erstklässler für das Schuljahr 2024/25
Liebe Eltern,
ist Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geboren, wird es ab 1. August 2025 schulpflichtig.
Der Anmeldezeitraum ist ab Montag, den 07.10.2024 bis Freitag, den 18.10.2024.
In der Broschüre “Schulanmeldung – so geht’s!” finden Sie alle Informationen und Tipps, die Sie für die Schulanmeldung Ihres Kindes wissen müssen.
Die für die Anmeldung notwendigen Dokumente haben wir für Sie zusammengestellt:
- 1. Datenerfassungsbogen für unsere Grundschule
- 2. Schul-109-Anmeldung und Aufnahme in die Grundschule
- 3. Antrag für die ergänzende Förderung und Betreuung "eFöB" (Hort)
- 4. Schweigepflichtsentbindung Kita-Schule
- Antrag Aufnahme in eine andere Grund- oder Gemeinschaftsschule
Um eventuelle Wartezeiten zu verkürzen, füllen Sie bitte vorab die Dokumente aus und bringen diese und Ihr Kind zur Anmeldung mit.
Bitte beachten Sie, dass die Schulanmeldung nur bei Vorlage der vollständigen Unterlagen (1.-4.) und der Vorlage der Geburtsurkunde Ihres Kindes und Ihrer eigenen Personaldokumente möglich ist.
Das Einverständnis zur Anmeldung muss von allen Sorgeberechtigten vorliegen, auch wenn sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dies kann durch Vollmacht geschehen.
Auch wenn Sie eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind zunächst in der zuständigen Schule an. Dort beantragen Sie schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Dem Antrag kann nur entsprochen werden, wenn freie Plätze an der gewünschten Schule vorhanden sind.
Die Öffnungszeiten des Sekretariat während der Anmeldezeit finden Sie hier